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Bajraktari Services

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zul. Aktualisiert: 02.03.2025

für die Beschaffung und Wartung von EDV-Hard- und -Software sowie sonstigen IT-Dienstleistungen der Bajraktari Services – operiert durch Simplenetworks.ch

A. Allgemeines

Geltungsbereich und Vertragsgrundlage 1.1 Diese AGB regeln den Vertragsabschluss, -inhalt und die Durchführung von Leistungen zwischen den Kunden und Bajraktari Services – operiert durch Simplenetworks (im Folgenden „Bajraktari Services“ genannt). 1.2 Die AGB sind fester Bestandteil aller Angebote und Verträge. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Zahlungsmodalitäten 2.1 Für alle Leistungen gelten die in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Zahlungsbedingungen. 2.2 Bei verspäteter Zahlung behält sich Bajraktari Services vor, weitere Schritte einzuleiten.

B. Beschaffung von Hard- und Software

Vertragsabschluss 3.1 Angebote, inklusive demonstrativer Vorführungen, erfolgen kostenfrei. 3.2 Sofern in einem Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist Bajraktari Services 30 Tage ab Ausstellungsdatum daran gebunden. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder schriftliche Annahme des Angebots zustande. Zusatzkosten, die bei späteren Änderungen entstehen, werden zum jeweils gültigen Satz berechnet. Lieferung 4.1 Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Lieferfrist beginnt erst nach Auftragsbestätigung und Klärung aller technischen Details. 4.2 Verzögerungen durch Dritte, höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen Bajraktari Services zur Fristverlängerung oder zum Rücktritt von der Lieferverpflichtung, ohne Schadenersatz zu leisten. 4.3 Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden – Transportschäden sind sofort beim Empfang zu melden. 4.4 Beanstandungen bezüglich der Lieferung müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Eigentumsvorbehalt und Preisgestaltung 5.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Bajraktari Services und dürfen nicht zur Sicherheit verpfändet werden. 5.2 Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken ohne Skonto. 5.3 Der Festpreis umfasst alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen – etwa Installationskosten, erste Einweisung, Spesen, Lizenzgebühren sowie Verpackungs-, Transport- und Abladekosten. 5.4 Bajraktari Services behält sich vor, Vorauszahlungen oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen. Gewährleistung und Garantie 6.1 Die Garantiezeit entspricht den Herstellervorgaben. Bei nachweislichen Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehlern werden mangelhafte Teile kostenlos repariert oder ersetzt – Arbeitszeiten sind nicht inkludiert. Weitergehende Ansprüche, wie Schadenersatz oder Vertragsrücktritt, sind ausgeschlossen. Schäden, die aus unsachgemäßer Handhabung oder Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften resultieren, fallen nicht unter die Garantie. 6.2 Ein Programmfehler gilt als gewährleistungsrelevant, wenn: a) er dokumentiert und reproduzierbar ist und b) er beim bestimmungsgemäßen Gebrauch auf dem vorgesehenen System zu einer erheblichen Funktionsbeeinträchtigung führt. 6.3 Mängel während der Garantiezeit sind umgehend an Bajraktari Services zu melden. Verspätete Meldungen schließen weitere Haftung aus. 6.4 Über die hier genannten Garantieleistungen hinausgehende Gewährleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

C. Wartung und Pflege

Leistungsumfang bei Wartung und Pflege 7.1 Wartungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf von Bajraktari Services gelieferte Hardware und umfassen sowohl vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit als auch Instandsetzungsarbeiten (Reparatur, Ersatz defekter Teile und technische Verbesserungen). 7.2 Leistungen zur Behebung von Defekten, die durch Fehlbedienung, äußere Einflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen, sowie der Austausch von Verschleißteilen werden gesondert berechnet. Softwarepflege umfasst Fehlerkorrektur, Anpassung und Weiterentwicklung – funktionale Erweiterungen sind nicht Bestandteil der Wartung und werden separat in Rechnung gestellt. 7.3 Bei Störungen, deren Ursache sich auf Komponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von Bajraktari Services zurückführen lässt, erfolgt die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen zum aktuellen Tarif. 7.4 Vorbeugende Wartung wird ausschließlich auf vertraglicher Basis erbracht. 7.5 Verfügbarkeit: Aufgrund einer Vollzeitanstellung wird keine garantierte Reaktionszeit oder physische Erreichbarkeit während der regulären Geschäftszeiten zugesichert – dies gilt, sofern kein separater Service-Vertrag besteht. Reaktionszeiten und Störungsbehebung Während der vereinbarten Servicezeiten nimmt Bajraktari Services Störungsmeldungen entgegen und setzt die vereinbarten Maßnahmen so schnell wie möglich um – spätestens jedoch innerhalb der im Wartungsvertrag festgelegten Frist. Die Reaktionszeit misst sich ab dem Eingang der Meldung bis zum Beginn der fachgerechten Intervention (per Fernwartung oder vor Ort). Dokumentation und Abrechnung 9.1 Notwendige Dokumentationen werden fortlaufend aktualisiert. 9.2 Ein Protokoll über Wartungs- und Pflegeeinsätze wird geführt und ist auf Anfrage einsehbar. 9.3 Bei abrechnungsfähigem Aufwand wird der Einsatz inklusive Datum, Art und Dauer detailliert dokumentiert. Vergütung 10.1 Die erbrachten Leistungen werden zu den im Wartungsvertrag vereinbarten Tarifen bzw. Pauschalen abgerechnet. 10.2 Alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen sind in der Vergütung enthalten. Zusätzliche Spesen und Nebenkosten sowie gesetzliche Abgaben werden gesondert berechnet. Gewährleistung bei Wartungsleistungen 11.1 Bajraktari Services erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ein Mitverschulden trifft. 11.2 Bei nicht erfolgreicher Wartung kann zunächst eine kostenfreie Nachbesserung verlangt werden. Wird diese nicht fristgerecht oder erfolgreich durchgeführt, kann nach einer einmaligen schriftlichen Abmahnung eine Drittfirma zur Mängelbeseitigung beauftragt werden – die Kosten hierfür werden hälftig geteilt. 11.3 Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Durchführung der Leistung; bei arglistigem Verschweigen von Mängeln kann diese Frist bis zu zehn Jahre betragen. Vertragsbeendigung Bei unbefristeten Wartungsverträgen kann der Vertrag unter Wahrung der laufenden Verpflichtungen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate seitens Bajraktari Services und 3 Monate seitens des Kunden. Vorausgezahlte Beträge werden anteilig erstattet.

D. Schlussbestimmungen

Vertraulichkeit 13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. 13.2 Im Zweifel sind sämtliche Informationen als vertraulich zu werten, und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. 13.3 Diese Verpflichtung gilt bereits vor Vertragsabschluss und bleibt auch nach Vertragsende bestehen. 13.4 Bei Verletzungen dieser Pflicht wird eine Konventionalstrafe fällig, höchstens jedoch CHF 50'000.– je Fall, wobei eine Jahresvergütung als Maximalbetrag dient. Die Zahlung entbindet nicht von der fortbestehenden Geheimhaltung. Haftungsregelung Bajraktari Services haftet für Schäden, die durch eigenes oder beauftragtes Verschulden im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, grundsätzlich abgelehnt. Die Haftung ist auf den Betrag einer Jahresvergütung des Kunden begrenzt, maximal jedoch CHF 50'000.–, ausgenommen Personen- und Sachschäden. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Abtretung und Übertragung Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen oder verpfändet werden. Eine Zustimmung darf nicht willkürlich verweigert werden.